5 T 426/02•Landgericht Münster, 2002-05-02, 5 T 426/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 426/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-02
Aktenzeichen: 5 T 426/02
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0502.5T426.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzu-
lässig verworfen.
Wert: bis 2.000,00 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.