Landgericht Münster, 2002-04-19, 5 T 389/02

5 T 389/02Kantonsgericht19.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 389/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-19

Aktenzeichen: 5 T 389/02

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2002:0419.5T389.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über

die Kosten des Rechtsmittels an das Amtsgericht Lüdinghausen zurück

verwiesen.

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