Landgericht Münster, 2001-11-15, 5 T 1007/01

5 T 1007/01Kantonsgericht15.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 1007/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-15

Aktenzeichen: 5 T 1007/01

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2001:1115.5T1007.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-Beschwerde(Kammer)

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Aufgrund des Vergleichs des Amtsgerichts Bocholt vom 12. März 2001 sind von der Beklagten an Kosten 477,64 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6. August 2001 an die Klägerin zu erstatten.

Die Klägerin trägt die der Beklagten im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Wert: 355,00 DM

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.