015 O 396/00•Landgericht Münster, 2001-03-26, 015 O 396/00
Landgericht Münster, 2001-03-26, 015 O 396/00
015 O 396/00Kantonsgericht26.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 O 396/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-26
Aktenzeichen: 015 O 396/00
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2001:0326.015O396.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils
zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Sicherheit durch unbedingte, unbefristete,
selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll und
Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
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