Landgericht Münster, 1998-07-23, 11 O 250/97

11 O 250/97Kantonsgericht23.07.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 11 O 250/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-07-23

Aktenzeichen: 11 O 250/97

ECLI: ECLI:DE:LGMS:1998:0723.11O250.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 % vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer unbedingten und unbefristeten schriftlichen Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

11 O 250/97

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.