Landgericht Münster, 1998-06-18, 15 O 144/98

15 O 144/98Kantonsgericht18.06.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 15 O 144/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-18

Aktenzeichen: 15 O 144/98

ECLI: ECLI:DE:LGMS:1998:0618.15O144.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaft der Sparkasse Münster zu erbringen.

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