Landgericht Münster, 1996-07-02, 5 T 326/96

5 T 326/96Kantonsgericht02.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 326/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-07-02

Aktenzeichen: 5 T 326/96

ECLI: ECLI:DE:LGMS:1996:0702.5T326.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Erinnerung der Beteiligten zu 1) vom 05.03.1996 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Lüdinghausen vom 28.02.1996 wird zurückgewiesen.

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