Landgericht Mönchengladbach, 2025-06-07, 12 0 282/19

12 0 282/19Kantonsgericht07.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 12 0 282/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-07

Aktenzeichen: 12 0 282/19

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2025:0607.12.0.282.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden wenn die Beklagte zu 3) nicht vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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