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6 O 102/22•Landgericht Mönchengladbach, 2025-03-31, 6 O 102/22
6 O 102/22Kantonsgericht31.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-31
Aktenzeichen: 6 O 102/22
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2025:0331.6O102.22.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.02.2022 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.375,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2022 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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