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5 S 44/24•Landgericht Mönchengladbach, 2025-03-18, 5 S 44/24
5 S 44/24Kantonsgericht18.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-18
Aktenzeichen: 5 S 44/24
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2025:0318.5S44.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: BGB § 823 Abs. 1; oder GG Art. 12 Abs. 2; §§ 7, Abs. 1, 17, 18 StVG
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 22.08.2024 (Az. 8 C 27/22) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte zu 2) einen Betrag in Höhe von 600,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2024 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 80% und tragen die Beklagten zu 1) und 2) zu 20% als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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