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10 O 150/23•Landgericht Mönchengladbach, 2024-11-07, 10 O 150/23
10 O 150/23Kantonsgericht07.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-07
Aktenzeichen: 10 O 150/23
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2024:1107.10O150.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 9.540,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.2023 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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