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27 Ks 13/23•Landgericht Mönchengladbach, 2024-04-25, 27 Ks 13/23
27 Ks 13/23Kantonsgericht25.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-25
Aktenzeichen: 27 Ks 13/23
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2024:0425.27KS13.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Der Angeklagte ist des versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Er wird daher kostenpflichtig, unter Einbeziehung der durch die Urteile des AG I. vom 10.07.2023, Az.: 5 Ds 1/23, und vom 26.09.2023, Az.: 5 Ds 115/23, verhängten Einzelfreiheitsstrafen und unter Auflösung der durch Beschluss des AG I. vom 08.01.2024, Az.: 5 Ds 115/23 gebildeten nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe, zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 22, 23 Abs. 1, 52, 53, 54, 55 StGB.
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