Landgericht Mönchengladbach, 2024-03-28, 24 Qs 34/24

24 Qs 34/24Kantonsgericht28.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 24 Qs 34/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-28

Aktenzeichen: 24 Qs 34/24

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2024:0328.24QS34.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Normen: § 111a StPo

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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