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24 Qs 34/24•Landgericht Mönchengladbach, 2024-03-28, 24 Qs 34/24
24 Qs 34/24Kantonsgericht28.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 24 Qs 34/24
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2024:0328.24QS34.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Normen: § 111a StPo
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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