Landgericht Mönchengladbach, 2024-03-13, 2 O 217/21

2 O 217/21Kantonsgericht13.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 2 O 217/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-13

Aktenzeichen: 2 O 217/21

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2024:0313.2O217.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 33.320,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2023 zu zahlen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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