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2 O 217/21•Landgericht Mönchengladbach, 2024-03-13, 2 O 217/21
2 O 217/21Kantonsgericht13.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-13
Aktenzeichen: 2 O 217/21
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2024:0313.2O217.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 33.320,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2023 zu zahlen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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