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30 NBs 46/23•Landgericht Mönchengladbach, 2024-01-12, 30 NBs 46/23
30 NBs 46/23Kantonsgericht12.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-12
Aktenzeichen: 30 NBs 46/23
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2024:0112.30NBS46.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungskammer
Die Berufung der angeklagten Person gegen das Urteil des Amtsgerichts Y. vom 03.04.2023 wird mit der Maßgabe kostenpflichtig verworfen, dass die angeklagte Person wegen Störung öffentlicher Einrichtungen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt wird.
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