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21 KLs 22/23•Landgericht Mönchengladbach, 2023-12-08, 21 KLs 22/23
21 KLs 22/23Kantonsgericht08.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-08
Aktenzeichen: 21 KLs 22/23
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:1208.21KLS22.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten kostenpflichtig verurteilt.
Angewendete Vorschriften:
§§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG, §§ 113 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 114 Abs. 1 und 2, 52, 53 StGB
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