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1 O 94/23•Landgericht Mönchengladbach, 2023-11-02, 1 O 94/23
1 O 94/23Kantonsgericht02.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-02
Aktenzeichen: 1 O 94/23
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:1102.1O94.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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