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1 O 25/23•Landgericht Mönchengladbach, 2023-09-28, 1 O 25/23
1 O 25/23Kantonsgericht28.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-28
Aktenzeichen: 1 O 25/23
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:0928.1O25.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit dem Kläger geschlossenen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer 1533349974 verpflichtet ist, für die außergerichtliche und gerichtliche (d.h. erstinstanzliche) Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der XXXXXXXXXXX im Zusammenhang mit den Impfungen des Klägers am 23.07.2021, 19.08.2021 und 27.01.2022 Deckungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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