Landgericht Mönchengladbach, 2023-06-20, 5 T 251/22

5 T 251/22Kantonsgericht20.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 251/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-20

Aktenzeichen: 5 T 251/22

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:0620.5T251.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 17.11.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Viersen vom 04.11.2022, Aktenzeichen 16 K 26/19, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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