Landgericht Mönchengladbach, 2023-05-25, 1 O 109/21

1 O 109/21Kantonsgericht25.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 1 O 109/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-25

Aktenzeichen: 1 O 109/21

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:0525.1O109.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.