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1 O 109/21•Landgericht Mönchengladbach, 2023-05-25, 1 O 109/21
1 O 109/21Kantonsgericht25.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 1 O 109/21
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:0525.1O109.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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