Landgericht Mönchengladbach, 2023-05-04, 1 O 177/22

1 O 177/22Kantonsgericht04.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 1 O 177/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-04

Aktenzeichen: 1 O 177/22

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:0504.1O177.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von

6.367,75 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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