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1 O 177/22•Landgericht Mönchengladbach, 2023-05-04, 1 O 177/22
1 O 177/22Kantonsgericht04.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-04
Aktenzeichen: 1 O 177/22
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:0504.1O177.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von
6.367,75 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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