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3 O 87/22•Landgericht Mönchengladbach, 2023-01-10, 3 O 87/22
3 O 87/22Kantonsgericht10.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 3 O 87/22
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2023:0110.3O87.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: DSGVO Art. 82
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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