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12 O 65/22•Landgericht Mönchengladbach, 2022-09-08, 12 O 65/22
12 O 65/22Kantonsgericht08.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-08
Aktenzeichen: 12 O 65/22
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2022:0908.12O65.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 165,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Kläger und Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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