Landgericht Mönchengladbach, 2022-06-15, 6 O 396/21

6 O 396/21Kantonsgericht15.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 396/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-15

Aktenzeichen: 6 O 396/21

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2022:0615.6O396.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.204,16 EUR nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2020 Zug-um-Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges …….., zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Verzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.046,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.01.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen,.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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