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2 O 64/22•Landgericht Mönchengladbach, 2022-05-06, 2 O 64/22
2 O 64/22Kantonsgericht06.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-06
Aktenzeichen: 2 O 64/22
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2022:0506.2O64.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages und der eidesstattlichen Versicherung vom 03.05.2022 gemäß §§ 894, 899 BGB und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:
Zugunsten der Antragstellerin wird ein Widerspruch gegen die für die Antragsgegnerin im Grundbuch von Kaldenkirchen des Amtsgerichtes Nettetal, XXX Gebäude- und Freiflächen, XXX, 41334 Nettetal, in Abteilung I eingetragene Eigentümerstellung eingetragen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
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