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22 KLS 29/21•Landgericht Mönchengladbach, 2022-03-14, 22 KLS 29/21
22 KLS 29/21Kantonsgericht14.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-14
Aktenzeichen: 22 KLS 29/21
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2022:0314.22KLS29.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Strafkammer
Der Angeklagte I. wird unter Freisprechung im Übrigen unter Auflösung der gegen ihn mit Urteil der I. großen Jugendkammer vom 26.01.2022 (32 KLs –320 Js 468/20– 2/21) verhängten Gesamtfreiheitsstrafe sowie Einbeziehung der dort verhängten Einzelstrafen
wegen Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
und wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in acht Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte L. wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 3 Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte J. wird
wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit schwerer mittelbarer Falschbeurkundung
und wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 8 Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte O. wird wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in 5 Fällen sowie wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Von den Angeklagten wird ein Betrag in Höhe von 57.134,08 Euro eingezogen, für den die Angeklagten als Gesamtschuldner haften. Von den Angeklagten I., L. und J. wird ein weiterer Betrag von 12.201,86 Euro eingezogen, für den diese Angeklagten als Gesamtschuldner haften. Schließlich wird ein Betrag von 1.236,58 Euro eingezogen, für den die Angeklagten I. und J. als Gesamtschuldner haften.
Soweit der Angeklagte I. freigesprochen worden ist, trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen. Im Übrigen tragen die Angeklagten die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
bzgl. des Angeklagten I.:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 25 Abs. 2, 46b, 53, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB, 30 Abs. 1 Nr. 4, 29, 29a BtMG
bzgl. des Angeklagten L.:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 25 Abs. 2, 53, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB
bzgl. des Angeklagten J.:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 267 Abs. 1, 271 Abs. 1, Abs. 3, 25 Abs. 2, 53, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB
bzgl. des Angeklagten O.:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 27, 46b, 49 Abs. 1, 53, 56, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB
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