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2 O 54/21•Landgericht Mönchengladbach, 2021-12-03, 2 O 54/21
2 O 54/21Kantonsgericht03.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-03
Aktenzeichen: 2 O 54/21
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:1203.2O54.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 99.045,00 € nebst
Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2021 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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