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12 O 359/21•Landgericht Mönchengladbach, 2021-10-07, 12 O 359/21
12 O 359/21Kantonsgericht07.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-07
Aktenzeichen: 12 O 359/21
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:1007.12O359.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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