Landgericht Mönchengladbach, 2021-07-22, 27 Ks 2/21

27 Ks 2/21Kantonsgericht22.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 27 Ks 2/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-22

Aktenzeichen: 27 Ks 2/21

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0722.27KS2.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer als Schwurgerichtskammer

Normen: §§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 5, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 23, 52, 74 StGB.

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Er wird deshalb kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Die notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Nebenklägerin werden dem Angeklagten auferlegt.

Die Einziehung des sichergestellten Tatmessers wird angeordnet.

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