Landgericht Mönchengladbach, 2021-05-26, 6 O 376/20

6 O 376/20Kantonsgericht26.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 376/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-26

Aktenzeichen: 6 O 376/20

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0526.6O376.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.703,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A1, ………… zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorzitierten Fahrzeugs in Verzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.266,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 17%, die Beklagte 83%.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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