Landgericht Mönchengladbach, 2021-03-22, 41 Kls 42/20

41 Kls 42/20Kantonsgericht22.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 41 Kls 42/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-22

Aktenzeichen: 41 Kls 42/20

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0322.41KLS42.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit

Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zu einer

Freiheitsstrafe von 6 Jahren

verurteilt.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften: §§ 239 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249

Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 52, 64 StGB

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