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6 O 484/19•Landgericht Mönchengladbach, 2021-01-13, 6 O 484/19
6 O 484/19Kantonsgericht13.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-13
Aktenzeichen: 6 O 484/19
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0113.6O484.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 86.971,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.09.2016 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1.863,40 EUR zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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