Landgericht Mönchengladbach, 2020-12-08, 3 O 229/20

3 O 229/20Kantonsgericht08.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 229/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-08

Aktenzeichen: 3 O 229/20

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:1208.3O229.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

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