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3 O 229/20•Landgericht Mönchengladbach, 2020-12-08, 3 O 229/20
3 O 229/20Kantonsgericht08.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-08
Aktenzeichen: 3 O 229/20
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:1208.3O229.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.
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