Landgericht Mönchengladbach, 2020-12-03, 5 T 279/20

5 T 279/20Kantonsgericht03.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 279/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-03

Aktenzeichen: 5 T 279/20

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:1203.5T279.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerden des Betroffenen wird der Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 12.10.2020 (Az. 65 XIV (B) 37/20) aufgehoben. Der Betroffene ist aus der Haft zu entlassen.

Von einer Erhebung von Verfahrenskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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