Landgericht Mönchengladbach, 2020-10-20, 5 T 251/20

5 T 251/20Kantonsgericht20.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 251/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-20

Aktenzeichen: 5 T 251/20

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:1020.5T251.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Betreuerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Viersen vom 26.08.2020 (9 XVII 186/20) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die von der Betroffenen an die Betreuerin Frau ………… zu zahlende Vergütung für den Zeitraum vom 28.01.2020 bis 27.04.2020 wird festgesetzt auf

871,33 € (in Worten: achthunderteinundsiebzig Euro und dreiundreißig Cent).

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.

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