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7 O 10/20•Landgericht Mönchengladbach, 2020-09-11, 7 O 10/20
7 O 10/20Kantonsgericht11.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-11
Aktenzeichen: 7 O 10/20
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0911.7O10.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Der Streithelfer der Beklagten trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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