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27 Ks 13/19•Landgericht Mönchengladbach, 2020-08-13, 27 Ks 13/19
27 Ks 13/19Kantonsgericht13.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-13
Aktenzeichen: 27 Ks 13/19
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0813.27KS13.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Die Angeklagte ist des versuchten Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig.
Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Sie hat die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 212, 227, 13, 21, 22, 23, 52 StGB
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