Landgericht Mönchengladbach, 2020-08-13, 27 Ks 13/19

27 Ks 13/19Kantonsgericht13.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 27 Ks 13/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-13

Aktenzeichen: 27 Ks 13/19

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0813.27KS13.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagte ist des versuchten Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig.

Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Sie hat die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 212, 227, 13, 21, 22, 23, 52 StGB

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