Landgericht Mönchengladbach, 2020-07-14, 22 KLs 15/19

22 KLs 15/19Kantonsgericht14.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 22 KLs 15/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-14

Aktenzeichen: 22 KLs 15/19

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0714.22KLS15.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 3 Monaten

verurteilt.

Soweit das Verfahren gegen den Angeklagten teilweise eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Im Übrigen trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 53 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.