Landgericht Mönchengladbach, 2020-04-23, 12 O 439/19

12 O 439/19Kantonsgericht23.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 12 O 439/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-23

Aktenzeichen: 12 O 439/19

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0423.12O439.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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