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4 S 54/19•Landgericht Mönchengladbach, 2020-03-10, 4 S 54/19
4 S 54/19Kantonsgericht10.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-10
Aktenzeichen: 4 S 54/19
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0310.4S54.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 12.03.2019 – 15 C 182/18 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
die auf dem Grundstück J-Straße in 41844 Wegberg im Bereich der dortigen Lagerhalle 14 aufgestellten beiden Entsorgungscontainer samt Inhalt zu entfernen;
an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,65 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Mehrkosten, die durch die Anrufung des Amtsgerichts Heinsberg entstanden sind. Im Übrigen trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.400,- EUR.
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