Landgericht Mönchengladbach, 2020-03-02, 4 S 147/19

4 S 147/19Kantonsgericht02.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 4 S 147/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-02

Aktenzeichen: 4 S 147/19

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0302.4S147.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Parteien werden gem. § 139 II ZPO auf Folgendes hingewiesen:

Die Berufung dürfte begründet sein. Die zwischen den Parteien vereinbarte Miete hat sich aufgrund eines Sachmangels der Mietsachen mindestens um 50 % gemindert, so dass die Klageforderung in der Hauptsache und den Nebenforderungen unbegründet und die Klage deshalb abzuweisen sein dürfte.

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