1 O 426/16•Landgericht Mönchengladbach, 2019-10-10, 1 O 426/16
Landgericht Mönchengladbach, 2019-10-10, 1 O 426/16
1 O 426/16Kantonsgericht10.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 426/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-10
Aktenzeichen: 1 O 426/16
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:1010.1O426.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 74.679,39 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.06.2016 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.085,95 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des selbständigen Beweisverfahrens zum Aktenzeichen 1 OH 2/14 tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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