6 O 83/19•Landgericht Mönchengladbach, 2019-09-05, 6 O 83/19
Landgericht Mönchengladbach, 2019-09-05, 6 O 83/19
6 O 83/19Kantonsgericht05.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 83/19 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-05
Aktenzeichen: 6 O 83/19
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0905.6O83.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach zu Aktenzeichen 7 HL 120/18 die Zustimmungserklärung abzugeben, dass aus dem zu diesem Aktenzeichen hinterlegten Betrag von 11.693,06 € ein Teilbetrag von 3.251,00 € an die Klägerin zu 1) ausgezahlt wird.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, gegenüber der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach zu Aktenzeichen 7 HL 120/18 die Zustimmungserklärung abzugeben, dass aus dem zu diesem Aktenzeichen hinterlegten Betrag von 11.693,06 € ein Teilbetrag von 3.251,00 € an den Kläger zu 2) ausgezahlt wird.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 6.502,00 EUR festgesetzt.
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