Landgericht Mönchengladbach, 2019-09-05, 6 O 83/19

6 O 83/19Kantonsgericht05.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 83/19 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-05

Aktenzeichen: 6 O 83/19

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0905.6O83.19.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach zu Aktenzeichen 7 HL 120/18 die Zustimmungserklärung abzugeben, dass aus dem zu diesem Aktenzeichen hinterlegten Betrag von 11.693,06 € ein Teilbetrag von 3.251,00 € an die Klägerin zu 1) ausgezahlt wird.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, gegenüber der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach zu Aktenzeichen 7 HL 120/18 die Zustimmungserklärung abzugeben, dass aus dem zu diesem Aktenzeichen hinterlegten Betrag von 11.693,06 € ein Teilbetrag von 3.251,00 € an den Kläger zu 2) ausgezahlt wird.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 6.502,00 EUR festgesetzt.

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