7 O 51/18•Landgericht Mönchengladbach, 2019-05-17, 7 O 51/18
Landgericht Mönchengladbach, 2019-05-17, 7 O 51/18
7 O 51/18Kantonsgericht17.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 7 O 51/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-17
Aktenzeichen: 7 O 51/18
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0517.7O51.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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