1 O 27/17•Landgericht Mönchengladbach, 2018-10-09, 1 O 27/17
Landgericht Mönchengladbach, 2018-10-09, 1 O 27/17
1 O 27/17Kantonsgericht09.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 27/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-09
Aktenzeichen: 1 O 27/17
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:1009.1O27.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 280, 241, 311, 249, 253, 823, 831, 836 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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