3 O 309/14•Landgericht Mönchengladbach, 2018-03-13, 3 O 309/14
Landgericht Mönchengladbach, 2018-03-13, 3 O 309/14
3 O 309/14Kantonsgericht13.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 309/14 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-13
Aktenzeichen: 3 O 309/14
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:0313.3O309.14.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: 263, 264 ZPO
Tenor
Die Klage wird auf der 1. Stufe abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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