Landgericht Mönchengladbach, 2018-03-13, 3 O 309/14

3 O 309/14Kantonsgericht13.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 309/14 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-13

Aktenzeichen: 3 O 309/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:0313.3O309.14.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: 263, 264 ZPO

Tenor

Die Klage wird auf der 1. Stufe abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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