Landgericht Mönchengladbach, 2018-02-06, 3 O 323/16

3 O 323/16Kantonsgericht06.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 323/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-06

Aktenzeichen: 3 O 323/16

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:0206.3O323.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.844,00€ nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 74,14 % und die Beklagte 25,86 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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