1 O 320/16•Landgericht Mönchengladbach, 2017-07-11, 1 O 320/16
Landgericht Mönchengladbach, 2017-07-11, 1 O 320/16
1 O 320/16Kantonsgericht11.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 320/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-11
Aktenzeichen: 1 O 320/16
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0711.1O320.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.815,63 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2016 aus 20.733,63 € sowie aus weiteren 82 € seit dem 11.03.2017 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Skoda Superb Combi Exklusiv mit der Fahrgestellnummer XXXXXXXXXXXXXXXX.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags
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