10 O 84/16•Landgericht Mönchengladbach, 2017-06-01, 10 O 84/16
Landgericht Mönchengladbach, 2017-06-01, 10 O 84/16
10 O 84/16Kantonsgericht01.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 84/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-01
Aktenzeichen: 10 O 84/16
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0601.10O84.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 13.360,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2016 zu zahlen;
Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Golf VI Variant
sowie Zug um Zug gegen Mitteilung des Kilometerstands des vorbezeichneten Fahrzeugs auf den 27.04.2017.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 25 %, die Beklagten tragen sie zu 75 % als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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