Landgericht Mönchengladbach, 2016-12-15, 4 S 126/16

4 S 126/16Kantonsgericht15.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 4 S 126/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-15

Aktenzeichen: 4 S 126/16

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2016:1215.4S126.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.08.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach (5 C 162/16) wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Berufungsverfahrens einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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